Mögliche Einführung eines Sollwertsystems durch Düngeverordnung

Die Novelle der Düngeverordnung (DüV) könnte für die Landwirte Änderungen in der Begrenzung der Düngemittelausbringung bringen, etwa durch ein Sollwertsystem für alle Kulturen und Landwirte in Deutschland, mit dem zusätzlich verbindliche Vorgaben für Zu- beziehungsweise Abschläge und einer entsprechenden Dokumentation einhergehen.
Diese Punkte gehen zumindest aus den Handlungsempfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hervor, die aus einer Evaluierung der bestehenden Düngeverordnung abgeleitet wurden. Der aktuelle Stand der Novelle und den daraus aufgestellten Handlungsempfehlungen, wurde im Rahmen eines landtechnischen Kolloquiums der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) zum Thema Düngung" von Dr. Peter Oswald vom Bundeslandwirtschaftsministerium, vorgestellt:

  • Vorgesehen sind Anpassungen bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden sollten.

  • Vorgesehen sind Anpassungen bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden sollten.

  • Ebenfalls würden eine bundeseinheitliche Regelung für das Fassungsvermögen von Behältern zur Lagerung von Dung sowie die Einbeziehung von Gärresten in die 170 kg-N-Regelung vorgeschlagen.

  • Ebenfalls würden eine bundeseinheitliche Regelung für das Fassungsvermögen von Behältern zur Lagerung von Dung sowie die Einbeziehung von Gärresten in die 170 kg-N-Regelung vorgeschlagen.

  • Darüber hinaus könnte es Regelungen für die Ausbringung von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen, gefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der Nähe von Gewässern geben, ebenso neue Anforderungen an die Ausbringungstechnik.

  • Darüber hinaus könnte es Regelungen für die Ausbringung von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen, gefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der Nähe von Gewässern geben, ebenso neue Anforderungen an die Ausbringungstechnik.

Die Novelle der DüV stellt nach Angaben von Oswald auf Basis verschiedener nationaler und EU-Rechtsgrundlagen einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dar. Eine Umsetzung sei bis Ende dieses Jahres geplant; derzeit sei aber noch nicht klar, ob dieser Zeitplan eingehalten werden könne. (AgE)