MIV lobt Namensschutz für Milchprodukte

Der Milchindustrie-Verband (MIV) begrüßt die eine Gesetzesänderung, nach der nur noch Lebensmittel aus Milch tierischen Ursprunges Butter" oder Milch" genannt werden dürfen.
Der Bundesrat hatte am 21. September den Regelungen zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung zugestimmt. Dabei gehe es auch um den sogenannten negativen Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse. Begriffe wie „Sojamilch“ oder „Tofubutter“ blieben damit verboten. Verstöße stellen Straftatbestände dar.
MIV-Geschäftsführer Dr. Jörg Rieke sagte, er sei der Bundesregierung, dem Bundesrat und Bundestag dankbar für die Klarstellung. Der Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse sei wichtig für Verbraucher, Verarbeiter und nicht zuletzt für die deutschen Milcherzeuger.
Quelle: AgE