Milchverringerungsbeihilfe: Ab dem 1. Januar 2017 Zahlungsanträge stellen

Die Zahlungsanträge für die erste Antragsrunde der EU-Milchverringerungsbeihilfe (Verringerungszeitraum Oktober bis Dezember 2016) müssen ab dem 1. Januar 2017 bis spätestens dem 14. Februar 2017 eingereicht werden, teilt das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mit.
Die Antragsstellung erfolgt, wie beim Bewilligungsantrag, über www.hi-tier.de.
Zu dem unterschriebenen Antrag sind die jeweiligen Milchgeldabrechnungen, alternativ entsprechende Bestätigungen der jeweiligen Erstkäufer der Milch, über die Liefermengen im Bezugszeitraum beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Bei Aufgabe der Milcherzeugung ist eine Bestätigung des zuvor belieferten Erstkäufers über den Zeitpunkt der Einstellung der Kuhmilchlieferung beizufügen.