Milchkühe müssen einen Namen haben

In der Schweiz tritt ab dem 1. September 2019 ein neues Label in Kraft, welches auf Milchprodukten zu erkennen ist. Das Label „Swissmilk green“ soll die Qualität der Schweizer Milch hervor- und von der ausländischen Konkurrenz abheben. Der Branchenstandard wurde von 40 Milchproduktions-Organisationen unterzeichnet und beinhaltet 12 Anforderungen an die Produzenten. Zu den Anforderungen zählen unter anderem, die Teilnahme an gesetzlichen Tierwohlprogrammen, die Zusammensetzung des Futters z.B. ausschließlich Soja aus nachhaltigem Anbau und der Verzicht von Palmenfett oder -öl. Ebenfalls muss jede Milchkuh einen eigenen Namen haben, der in der Tierverkehrsdatenbank eingetragen ist. Dies wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen überwacht. Weitere Informationen finden Sie unter der Swissmilk-Meldung "Nachhaltigkeit an erster Stelle".
Die Schweizer Milchproduzenten stehen hinter dem neuen Label, das einen Branchenstandard festlegen soll. Allerdings gibt es Kritik vom Konsumentenschutz, der neben der überschaubaren Labelvielfalt auch kritisiert, dass die Anforderungen kaum über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Dem WWF gehen die Anforderungen ebenfalls nicht weit genug.
Quelle: Swissmilk, Nau.ch, Schweizer Bauer, BauernZeitung