Milchindustrie durch EU-Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen benachteiligt

Der Milchindustrie-Verband (MIV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) wenden sich mit einer Klage in Luxemburg gegen die von der Europäischen Kommission beschlossenen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen.
Die Verbände befürchten, dass im Zuge des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unverhältnismäßig hohe Zusatzkosten auf energie- und handelsintensive Molkereien zu kommen. Denn bei der, nach den Leitlinie erfolgenden, Eingruppierung der Branchen und Unternehmen für eine mögliche Kostenentlastung, sei die Milchindustrie nach Angaben des MIV und des DRV ungünstiger bewertet worden, als es der Realität entspreche.
Da eine angemahnte Korrektur der Leitlinien durch die Kommission bislang ausgeblieben sei,  haben die Branchenvertreter sich deshalb entschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien vor dem erstinstanzlichen Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzubereiten, um die Rechtmäßigkeit der Zuordnung zu überprüfen.

Unzureichende Entlastungen führen zu Wettbewerbsnachteilen

Die Milchindustrie befinde sich in einem intensiven und wachsenden internationalen Wettbewerb, so der DRV und der MIV. Eine unzureichende Entlastung bei den Stromkosten werde zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und im Ergebnis zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.
„Nach unserer festen Überzeugung müssen deshalb insbesondere die energie- und handelsintensiven Unternehmen der Molkereiwirtschaft in den Katalog der entlastungsberechtigten Branchen aufgenommen werden“, fordern DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers und MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.
(MIV)