NRW
Merzungsförderung zur BHV1-Sanierung
Nordrhein-Westfalen liegt in der Sanierungleistung des Bovinen Herpesvirus Typ 1 im Bundesvergleich weit zurück. Daher unterstützt die Tierseuchenkasse (TSK) NRW ab sofort die Sanierungsmaßnahmen durch eine finanzielle Bezuschussung der Merzungen BHV1-positiver Rinder.
Die Sanierungshilfe der TSK kann rückwirkend auf Tiere bezogen werden, die seit dem 12. März 2014 geschlachtet wurden. Die Bezuschussung ist an bestimmte Kriterien gebunden:
Die Förderungsgelder zur Merzung positiver Tiere ist gestaffelt:
Die Sanierungshilfe der TSK kann rückwirkend auf Tiere bezogen werden, die seit dem 12. März 2014 geschlachtet wurden. Die Bezuschussung ist an bestimmte Kriterien gebunden:
- Die Vorgaben der BHV1-Verordnung müssen eingehalten werden.
- Die Merzung positiver Tiere muss bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
- Nur sicher BHV1-freie Tiere dürfen zugekauft werden.
- Die HIT-Daten müssen (rückwirkend bis 2009) entsprechende geflegt werden und der Transport von positiven Tieren ist genau zu dokumentieren.
Die Förderungsgelder zur Merzung positiver Tiere ist gestaffelt:
- Die Vorgaben der BHV1-Verordnung müssen eingehalten werden.
- Die Merzung positiver Tiere muss bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
- Nur sicher BHV1-freie Tiere dürfen zugekauft werden.
- Die HIT-Daten müssen (rückwirkend bis 2009) entsprechende geflegt werden und der Transport von positiven Tieren ist genau zu dokumentieren.
- 1000 € für Rinder zwischen 15 Monaten und fünf Jahren
- 500 € für Rinder 15 Monate und Kühe zwischen fünf und acht Jahren
- 200 € für Kühe die älter als acht Jahre sind.
- 1000 € für Rinder zwischen 15 Monaten und fünf Jahren
- 500 € für Rinder 15 Monate und Kühe zwischen fünf und acht Jahren
- 200 € für Kühe die älter als acht Jahre sind.