Wirtschaftsdünger

Meldepflicht für Güllehandel in Niedersachsen

Nach Nordrhein-Westfalen wird jetzt auch in Niedersachsen eine Meldepflicht für die Verbringung von Wirtschaftsdünger (Güllehandel) eingeführt, die am 01. Juli in Kraft tritt. Der  Landesregierung zufolge soll damit zukünftig die Verteilung der in Niedersachsen anfallenden Wirtschaftsdünger wie Gülle und Gärreste elektronisch erfasst und kontrolliert werden. Die Verordnung schreibt eine Meldepflicht für die Betriebe vor, die Wirtschaftsdünger abgeben oder transportieren. Sie gilt auch für Wirtschaftsdünger, der von den Niederlanden nach Niedersachsen verbracht wird. Die Meldungen erfolgen halbjährlich an die Landwirtschaftskammer. Bei Unterlassung droht eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro.
Bisher wurden diese Daten auf den Betrieben intern dokumentiert und von der Landwirtschaftskammer stichprobenartig kontrolliert. Die Landesregieung erhofft sich durch die Meldepflicht eine höhere Transparenz, die zu einer Entlastung der Regionen mit Nährstoffüberschüssen führen soll.