Meldepflicht für Wirtschaftsdünger

Wer Wirtschaftsdünger, also zum Beispiel Gülle, Mist oder Gärreste aus Biogasanlagen, aufnimmt oder abgibt, muss das melden. Das bestätigt das Amtsgericht Oldenburg in Niedersachsen. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen darf daher von einem Südoldenburger Unternehmer, der Wirtschaftsdünger gewerbsmäßig verbracht hat und dieser Meldepflicht nicht nachgekommen ist, eine hohe Geldbuße einfordern.
Quelle: LWK Niedersachsen