Meilenstein zum Bezeichnungsschutz für Milch

Mit einer aktuellen Änderung des Milch- und Margarinegesetzes wurde der Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse gestärkt. Demnach gilt zum Beispiel, dass Etiketten, Werbung oder Aufmachung veganer und pflanzlicher Produkte nicht den Eindruck erwecken dürfen, dass es sich um ein Milcherzeugnis handele. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verurteilt werden. Die Änderung trat am vergangenen Freitag in Kraft.
Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes (MIV) bezeichnete diese Gesetzesänderung als einen weiteren Meilenstein zum Bezeichnungsschutz für Milchprodukte. Durch das klare Signal der Politik und die ständige Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes zum europaweit geltenden Bezeichnungsschutz könne man nun auf einen deutlichen Rückgang der Verstöße hoffen.
Quelle: AgE