Mehr Tierschutz bei der BHV-1 Sanierung

Deutschland ist seit 2017 frei von Bovinem Herpes Virus (BHV-1), darum ist die prophylaktische Impfung in Deutschland grundsätzlich verboten. Wird das Virus z.B. im Rahmen des regelmäßigen Tankmilch-Monitorings in einem Bestand nachgewiesen, kommt es automatisch zur Betriebssperre und zur Blutuntersuchung aller Tiere. BHV1-positiv getestete Tiere müssen umgehend geschlachtet werden. Das führt zu Bestands- oder Teilbestandsräumungen je nach Durchseuchungsgrad. Die Schlachtkörper können normal verwertet und vermarktet werden.
Mehr Tierschutz durch Notimpfung
Ist allerdings eine Kuh positiv, die sich im letzten Trächtigkeitsdrittel befindet, gilt das Schlachtverbot tragender Tiere. Darum musste eine solches Muttertier bis dato eingeschläfert werden. Auch ist es in der Praxis nicht immer einfach, vor allem große Bestände von heute auf morgen zu räumen. Selbst normal große Schlachthöfe stoßen da an ihre Grenzen. Verzögert sich z.B. eine Teilbestandsräumung, hat das hochansteckende Virus Zeit, sich im Bestand oder auf Nachbarbestände weiterzuverbreiten. Am Ende müssen dann sehr viele Tiere geschlachtet werden.
Die StiKo-Vet (Ständige Impfkommission) am FLI hat deshalb am 26.3. eine neue Impfempfehlung ausgegeben. Danach ist es möglich, nach BHV1-Ausbruch, die Herde unter Impfschutz zu stellen und die Sanierungszeit auf maximal sechs Monaten zu strecken. Eine Impfung kann nur durch das zuständige Veterinäramt angeordnet werden. Das hat den Vorteil, dass ein Bestand nicht von heute auf morgen geräumt werden muss, dass hochtragende Muttertiere erst abkalben dürfen und dann regulär geschlachtet werden können. Eine Impfung kann nur durch das zuständige Veterinäramt angeordnet werden. Das Virus wird durch den markierten Impfstoff weitgehend daran gehindert, sich weiter in der Herde zu verbreiten. Im Falle der Teilbestandsräumung bleiben BHV1-negative, aber (markiert) geimpfte Tiere im Bestand, die man melken darf, nur nicht handeln. Die neue Impfemppfehlung zeigt zusätzliche Optionen im Falle eines BHV-1 Ausbruchs auf, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und ist ein Beitrag zu mehr Tierschutz in der Tierseuchenbekämpfung.
Hier finden Sie die Stellungnahme der StIKO.