Mehr Flexibilität bei Abgabe von Sperma gefordert

Im Rahmen von Gesprächen zur Neuordnung des Tierzuchtrechtes hat sich der Bundesrat in Berlin für mehr Flexibilität bei den Regelungen zur Abgabe von Tiersperma ausgesprochen.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
  • Die Gewinnung von Sperma zur Abgabe soll unter Aufsicht von Tierärzten, Fachagrarwirten oder Besamungsbeauftragten auch von sachkundigem Personal im Auftrag einer Besamungsstation ermöglicht werden.
  • Betriebe, die Samen nur für den innerbetrieblichen Einsatz gewinnen, sollen das weiterhin machen dürfen.
  • Um amtliche Kontrollen zu erleichtern, sollen die Dokumentationsvorschriften auf Vernichtungen für Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten ausgeweitet werden.

Mit diesen Erneuerungen soll das deutsche Tierzuchtrecht an die geänderten EU-rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Auch die Anerkennung von Zuchtorganisationen sollen an die Verfahren der EU-Tierzuchtverordnung angepasst werden. Die EU-Tierzuchtverordnung ist bereits im Juli 2016 in Kraft getreten und ist ab dem 1. November 2018 in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden.
Quelle: AgE