MEG will vorgeschriebene Milchlieferverträge

Die deutsche Milcherzeugergemeinschaft MEG Milch Board sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass verbindliche Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien über Mengen und Preisen zu einer Stabilisierung des Milchmarktes führen. Die Ergebnisse einer von der MEG Milch Board selbst beim Beratungsunternehmen Lademann & Associates GmbH (L&A) in Auftrag gegebenen Studie mit dem Titel „Preisbildungsprobleme im Rohmilcherfassungsmarkt“ zeigen entsprechende Ergebnisse. Die MEG Milch Board fordert deshalb, dass Deutschland vom Artikel 148 GMO Gebrauch macht und ein vertragliches Verhältnis über Liefermengen und Preise sowie deren Laufzeiten vorgeschrieben wird.
So führen laut der Auftragsstudie die genossenschaftlichen Lieferbeziehungen mit Andienungs- und Abnahmezwang und einem Marktanteil von 70 % dazu, dass der Wettbewerb auf dem Rohmilchmarkt eingeschränkt ist. Denn in diesem starren System entschieden die Erzeuger als Lieferanten über die produzierte Menge und die Molkereien als Abnehmer nachträglich über den Preis. Genossenschaftliche Großmolkereien seien dabei für den gesamten Markt preisbildend, auch bei unzureichender Wertschöpfung.
Zudem würden die Milcherzeugerbetriebe bei garantierter Abnahme in Krisenzeiten zur Sicherung ihres Einkommens die Erzeugungsmengen steigern, um so wenigstens ihre Umsätze zu erhöhen. Solch ein System setze aus diesen Gründen falsche Anreize und begünstige Überproduktion und niedrige Preise.
Durch das Einführen verbindliche Verträge gemäß Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) mit festen Mengen und Preisen, könne es laut der MEG aus ökonomischer Sicht besser gelingen, die Mengen im Markt zu regulieren und die Preise zu stabilisieren.
Die Studie als pdf zum Download finden Sie unter folgendem Link: "Preisbildungsprobleme im Rohmilcherfassungsmarkt"
Quelle: AgE