Mecklenburg-Vorpommern untersagt BHV1-Impfung

Seit Beginn diesen Monats (01. Juli 2013) ist die Impfung gegen das Bovine-Herpesvirus Typ1 in Mecklenburg-Vorpommern verboten. Zudem dürfen seit diesem Zeitpunkt nur noch BHV1-freie Rinder, die nicht gegen diese Virus-Infektion geimpft sind, in die Bestände eingestellt werden. Ausnahmen des Impfverbots werden nur noch in Einzelfällen von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern genehmigt. Bis Ende diesen Jahres müssen auch die letzten Virusträger, die sogenannten BHV1-Reagenten aus den nicht BHV1-freien Beständen gemerzt werden. Insgesamt stehen in neun Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern noch etwas mehr als 100 Reagenten.
Grund für diese genannten Maßnahmen ist, dass Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam die BHV1-Freiheit bei der EU-Kommission beantragen wollen. Durch die Anerkennung nimmt der Untersuchungsumfang ab und der Handel wird erleichtert, da die Rinder sonst nur unter Zusicherung von Zusatzgarantien in ein BHV1-freies Gebiet verbracht werden dürfen.