Mecklenburg-Vorpommern/Sachsen: Ökologische Vorrangflächen freigegeben

Mit Blick auf die absehbaren Dürreschäden im Futterbau im Norden und Nordosten Deutschlands haben nach Brandenburg weitere Landesregierungen und auch die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Sowohl Mecklenburg-Vorpommern als auch Sachsen gaben vergangene Woche ökologische Vorrangflächen für die Mahd und die Beweidung frei. Jeweils ab dem 1. Juli können diese Flächen damit zur Futterwerbung genutzt werden.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Nutzung ohne Antrag möglich, während sich in Sachsen die Landwirte vorab an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wenden müssen.
Quelle: AgE