Mecklenburg-Vorpommern: Dauergrünlanderhaltungsgesetz sorgt für Probleme

Die Regeln zum Umgang mit der Umwandlung von Dauergrünland stellen die Agrarbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern vor ernste Probleme, erläuterte der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am vergangenen Mittwoch (27.9.) vor dem Schweriner Landtag.
In Deutschland ging man bislang davon aus, dass der Anbau von Gras- oder Grünfutterpflanzen auf Ackerflächen nicht zur automatischen Umwandlung dieser Flächen in Dauergrünland führt, wenn die Fläche aus der Produktion genommen wurde oder zwischenzeitlich ein Wechsel von Grünfutterpflanzen durch Umbruch und Neuansaat erfolgte. Im Jahr 2015 sei aber von europäischer Seite klargestellt worden, dass weder die eine noch die andere pflanzenbauliche Maßnahme den Entstehungszeitraum unterbreche. Nach Angaben von Backhaus fand daraufhin eine Überprüfung der Dauergrünlandflächen rückwirkend bis 2010 statt, was wegen einer weiteren Intervention des Europäischen Rechnungshofs (EURH) aber nicht ausgereicht habe. Demnach müssten alle Flächen, die bis 2014 zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt worden seien, Dauergrünland bleiben, sofern sie seit fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge gewesen sind. Aufgrund der Betrachtungsweise der EU-Kommission wäre damit aus Ackerland Dauergrünland geworden, erläuterte der Minister.
Der daraus resultierende Wertverlust von bis zu 20.000 Euro/ha für ursprüngliche Ackerflächen könnte ihm zufolge rund 10.000 ha betreffen. Der SPD-Politiker plädierte deshalb dafür, die Landwirte zu unterstützen. Nach seiner Darstellung erlaubt die dem Landtag zu diesem Zweck vorgelegte Ausnahmeregelung zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz auf Antrag eine Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland, solange es sich dabei nicht um umweltsensibles Dauergrünland in FFH-Gebieten handelt. Voraussetzung dafür sei eine Abnahme des Dauergrünlandanteils im gesamten Land um nicht mehr als 5 %.
Quelle: AgE