EU-Milchpaket auf Bundesebene umgesetzt

Der deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche dem Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen zugestimmt. Trotz einiger Neuregelungen, bleibt die ursprüngliche Intention des Gesetzes jedoch erhalten, Erzeugergemeinschaften anzuerkennen und damit die Marktposition der Landwirtschaft insbesondere der Milchwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig werden mit dem neuen „Agrarmarktstrukturgesetz“ einige Vorschriften angepasst, um das im Frühjahr 2012 beschlossene EU-Milchpaket und weitere künftige EU-Regelungen umzusetzen. Mit dem Brüsseler Maßnahmenbündel stehen den Milcherzeugern in Deutschland zur gemeinsamen Vermarktung von Milch Bündelungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den deutschen Milcherzeugerorganisationen und deren Vereinigungen Spielraum für Wachstum geben sollen. Ansonsten werden die Regelungen des Marktstrukturgesetzes im Wesentlichen fortgeführt.