Magermilchpulver aus Interventionsbeständen für Bedürftige

Magermilchpulver (MMP) aus den Interventionsbeständen soll künftig auch zur Unterstützung des Europäischen Hilfsfonds für Bedürftige verkauft werden können. Die EU-Kommission hat dazu Ende Juli eine erste Durchführungsverordnung verabschiedet.
Sollte dieser Weg weiter verfolgt werden, kann die EU-Kommission den Mitgliedstaaten MMP zur Verfügung stellen, das diese dann über nationale Behörden wie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) verkaufen. Dazu muss die Kommission aber noch weitere Durchführungsverordnung zu Mengen, Mindestpreisen und zur Art der Verwendung (direkte Nutzung, Verarbeitung, Weiterverkauf) erlassen.
Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Interventionspreis soll dem Hilfsfonds zugute kommen, während der Erlös aus dem Interventionspreis in den EU-Haushalt gehe. Mit dem Start der Maßnahme werde im Herbst oder Winter 2017 gerechnet.

Aktuell befinden sich noch rund 350.000 t Magermilchpulver in den staatlichen EU-Lagern, die zum festgesetzten Mindestpreis an die EU-Kommission verkauft worden waren. In den vergangenen Monaten ist es der Kommission nicht gelungen, größere Mengen an Magermilchpulver zu den festgesetzten Mindestpreisen auf den Markt zu bringen.
Quelle: AgE