LKV Bayern weist Vorwürfe zu Subventionsbetrug zurück

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) wirft dem LKV Bayern in einem Artikel vom 22.5.2018 vor, dass 2013 weniger Beratungsstunden geleistet worden sein sollen als beim Agrarministerium angemeldet. Die Organisation könne nicht belegen, dass alle Beratungsstunden stattgefunden haben, für die sie die 3,29 Millionen Euro Abschlag erhalten habe. Lediglich für 35.500 Beratungsstunden soll ein Nachweis vorliegen.
Der LKV Bayern widerspricht: Alle in der Förderung abgerechneten Beratungsstunden seien ordnungsgemäß auf den Mitgliedsbetrieben erbracht worden.
Ursache des Konfliktes ist, in welcher Form der Nachweis für die Leistung erfolgen muss: 2013 hätte es nach Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) ausgereicht, die durch den Landwirt bezahlten Rechnung vorzulegen. Damit kann der LKV 76.387 Beratungsstunden belegen.
Die LfL fordert nun den Nachweis der Beratungsstunden durch Zeitaufzeichnungen aller Mitarbeiter. Weil das 2013 nicht verlangt worden war, konnte der LKV diese 2017 nicht vorweisen. Die LfL fordert daher nun Geld zurück. Der LKV hat beim Verwaltungsgericht München Klage gegen den Rückforderungsbescheid erhoben.
Quelle: LKV Bayern