Liquiditätshilfeprogramm gestartet

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat das angekündigte Liquiditätshilfeprogramm abgesegnet. Die entsprechende Eilverordnung ist in der vergangenen Woche in Kraft getreten. Damit können Landwirte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Darlehenszuschuss von 10 % auf ein Liquiditätsdarlehen ihrer Hausbank beantragen. Gewährt werden können Zuschüsse von bis zu 10.000 € je Betrieb. Als Voraussetzungen für die Zuschussgewährung nannte der Minister die Aufnahme eines Darlehens zur Liquiditätssicherung sowie den Nachweis, dass der Betrieb von einem erheblichen Preisrückgang in den Bereichen Milch oder Fleisch betroffen ist. Eine Differenzierung nach Betriebsgröße gebe es nicht. Nachgewiesen werden muss ein Rückgang der Erzeugerpreise von mindestens 19 %. Für Milcherzeuger dient als Vergleichsperiode das jeweils 2. Quartal dieses Jahres und des Vorjahres. Schmidt bekräftigte zudem sein Ziel, die Zuschüsse möglichst bis Ende Januar 2016 auszahlen. Eine Prognose wagt der Minister hinsichtlich der Zahl der zu erwartenden Anträge jedoch nicht. Das Programm sei so gestaltet, dass alle Tierhalter, die infolge der Marktkrise Liquiditätsbedarf hätten, davon profitieren könnten. Sollte das Programm überzeichnet werden, werde sich der Zuschuss für alle anteilig verringern. Ein Windhundverfahren schloss Schmidt damit aus. Als sein Ziel bezeichnete es der Minister, das Programm voll auszuschöpfen „und möglichst keinen Euro nach Brüssel zurückzutragen“. Es gehe darum, mit den Hilfen den Landwirten „Luft zu verschaffen“. Insgesamt stehen knapp 70 Mio € aus dem Brüsseler Hilfspaket für die Maßnahme zur Verfügung. (AgE)