Landwirte dürfen Erntetransportfahrzeuge am Straßenrand vorübergehend abstellen

Landwirtschaftliche Transportfahrzeuge im Ernteeinsatz dürfen auf einfachen Antrag ab sofort vorübergehend am Straßenrand abgestellt werden. Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitteilt, hat das Verkehrsministerium diese Ausnahme für die von den extremen Niederschlägen betroffenen Regionen des Landes zugelassen. Das zurzeit erhöhte Gefahrenpotenzial durch das verlangsamte Auf- und Abbiegen sowie die verstärkte Verschmutzung der Straßen soll dadurch entschärft werden. Die Regelung soll für den Erntemonat August gelten und ist auf fünf Stunden pro Tag begrenzt.
Die betroffenen Landwirte müssen lediglich bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Landkreises per E-Mail einen formlosen Antrag stellen. Voraussetzung für das Abstellen der Fahrzeuge ist, dass diese entsprechend gesichert sind und kenntlich gemacht werden. Dazu können die Landwirte gelbes Rundumlicht, Warndreiecke, Trassenband oder Baken einsetzen. An unübersichtlichen Stellen wie etwa Kurven oder Bergkuppen und in Straßenabschnitten mit Überholverbot ist das Abstellen auch weiterhin nicht erlaubt.