Landwirte brauchen Befähigungsnachweis für bestimmte Tiertransporte

Laut der Tiertransportverordnung müssen alle Landwirte oder Tierhalter, die ihre Nutztiere über eine Strecke von mehr als 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit befördern, einen Befähigungsnachweis vorweisen können. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hingewiesen. Dies gelte auch für Rinder. Für Tierhalter, die einen berufsqualifizierenden Abschluss als Landwirt, Tierwirt oder ein Hochschulstudium im Bereich Landwirtschaft oder Tiermedizin ab 2007 erworben hätten, gelte die Qualifikation mit ihrer Ausbildung als erworben. Sie erhalten den Befähigungsnachweis mit Vorlage des Abschlusszeugnisses beim zuständigen Veterinäramt. Alle anderen Personen müssten vorab einen entsprechenden Lehrgang absolvieren. Der Befähigungsnachweis sei in der Regel nicht befristet.
  • Für Tiertransporte über 65 km und bis zu acht Stunden Dauer sei zusätzlich eine Zulassung als Transportunternehmer von Typ 1 notwendig. Diese beantrage der Betriebsleiter als Inhaber des Transportfahrzeugs und müsse nach Ende der Befristung auf fünf Jahre neu beantragt werden.
  • Bei Beförderungen von mehr als acht Stunden dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die technisch dafür zugelassen sind und besondere Anforderungen erfüllen. Hier sei eine Zulassung als Transportunternehmer Typ 2 erforderlich.
  • Bei allen Transporten von mehr als 65 km und bis zu acht Stunden - bzw. innerstaatlich zwölf Stunden - sind zudem die notwendigen Transportpapiere mitzuführen, ebenso der Befähigungsnachweis und die Zulassung als Begleitdokumente.

Quelle: AgE