Kuhglocken dürfen auch an Wohngebiet läuten

Im sogenannten „Kuhglockenstreit“ von Holzkirchen hat das Oberlandesgericht München am vergangenen Mittwoch (10.4.2019) zugunsten der beklagten Landwirtin entschieden. Damit dürfen deren Kühe auch in diesem Sommer wieder mit Kuhglocken um den Hals auf der Weide neben dem Haus der Personen gehalten werden, die gegen das Geläut seit mehreren Jahren klagen.
Das gefallene Urteil wurde in der Politik begrüßt. Die frühere Bundeslandwirtschaftsministerin und heutige Präsidentin des Bayerischen Landtages, Ilse Aigner, erklärte, dass Zugezogene die Gepflogenheiten der Menschen auf dem Land akzeptieren müssten.
Quelle: AgE