Keine hochtragenden Rinder schlachten

Hochtragende Rinder dürfen nicht geschlachtet werden. Das Landvolk Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Kommunikation zwischen Landwirt und Schlachtbetrieb zu verbessern, um dieses Ziel zu erreichen.
„Jeder Tierhalter muss sicherstellen, dass keine weiblichen Tiere, die hochtragend sind, zur Schlachtung kommen“, sagt Landvolkvizepräsident Heinz Korte. Danach sollten in erster Linie die Halter von weiblichen Rindern, dazu zählen Milch- oder Mutterkühe, aber auch Mastrinder, sich vor dem Schlachttermin vergewissern, dass die Tiere nicht tragend sind. In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel nicht behandelbaren Eutererkrankungen, sollten die Landwirte den Schlachthof vorab informieren. Der Verband sei mit der Fleischwirtschaft im Gespräch, um dies über entsprechende Begleitpapiere sicherzustellen. Der Schlachthof könne sich dann gezielt auf die Schlachtung dieses Tieres vorbereiten.