Österreich

Keine Ausgangssperre für landwirtschaftliche Betriebe

Die Ausgangssperre und das Verbot von Versammlungen von mehr als fünf Personen in Österreich, die zur Eindämmung des Coronavirus verhängt wurden, gelten nicht für landwirtschaftliche Betriebe. Das hat das Wiener Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben. Weil Bauernhöfe zur „systemerhaltenden Infrastruktur“ zählten, könnten sie ihrer Tätigkeit „möglichst uneingeschränkt nachgehen“. So sei Feldarbeit nach wie vor möglich, dabei müsse es sich bei den Außenarbeiten allerdings um notwendige Tätigkeiten zur Sicherung der Lebensmittelproduktion handeln.
Quelle: AgE