Kein Schadensersatz für Tierarzt

Ein Tierarzt ist mit seiner Klage gegen den Besitzer einer wild gewordenen Kuh vor Gericht gescheitert. Das Landgericht Tübingen wies seine Forderung auf Schmerzensgeld ab. Der 51-jährige Veterinärmediziner war vor gut drei Jahren mit einer Kuh aneinandergeraten, als er die Herde gegen die Blauzungenkrankheit impfen wollte. Die Kuh geriet in Panik und verletzte den Arzt so schwer, dass er lange Zeit nicht arbeiten konnte.
Der Arzt hatte dem Besitzer der Tiere vorgeworfen, in dem Stall habe ein heilloses Durcheinander geherrscht, weil 12 der 60 Kühe nicht festgebunden werden konnten. Deshalb forderte er 26.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Beim Besitzer der Kuh konnte der Richter allerdings keine Schuld erkennen. Vielmehr hätte der Tierarzt selbst darauf bestehen müssen, dass die Kühe so festgebunden werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht.