Italienische Milcherzeuger müssen Strafabgaben nachzahlen

Auf Italiens Milcherzeuger kommen umfangreiche Rückzahlungsforderungen wegen nicht gezahlter Strafabgaben für vergangene Überschreitungen der Milchquote zu.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte eine Klage Italiens gegen eine entsprechende Entscheidung der EU-Kommission zurückgewiesen. Im Einzelnen geht es um die, in den Milchwirtschaftsjahren 1995/96 bis 2001/02 überschrittene Garantiemenge und die damit verbundenen Superabgaben in Höhe von insgesamt 1,39 Mrd. Euro. Italien war dafür mit Genehmigung des EU-Rates in Vorleistung gegangen. Die Milcherzeuger sollten die Summe im Wege eines zinslosen Zahlungsaufschubes über mehrere Jahre hinweg, ratenweise begleichen.

Quelle: AgE