Interessante Förderung für Milcherzeuger

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert investive Maßnahmen die zur Energieeinsparung beitragen und auch für die Durchführung von Energieberatungen auf den Betrieben. Die neue Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Das Förderprogramm ist auf zweieinhalb Jahre ausgelegt und endet am 30. Juni 2021. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beauftragt.
Gefördert werden u.a. die folgenden Investitionsmaßnahmen: Vorkühler in Milchkühlanlagen, Anlagen zur Kälteerzeugung (energiesparende Verdampfer-, Kühler- u. Verflüssigerlüfter Kältemittelumstellung), Wärmerückgewinnung, Ventilatoren/Drehzahlregelung, elektr. Motoren und Antriebe (Frequenzumrichter) und elektrische Pumpen.