Intensivtierhaltungsgesetz nicht mehr vor der Wahl

Mit ihrem Vorhaben, die Privilegierung für landwirtschaftliche Stallbauten im Außenbereich per Gesetz noch in dieser Legislaturperiode weiter einzuschränken ist Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorerst gescheitert. Es konnte keine Einigung über den vorgelegten Gesetzesentwurf mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium getroffen werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betonte, dass er keinen Handlungsbedarf bezüglich der bauplanungsrechtlichen Privilegierung sehe.

Privilegierung unverzichtbar

Die Streichung dieser Privilegierung würde die Motivation der Tierhalter schwächen in neue Stallanlagen mit besseren Tierwohlparametern zu investieren, ist sich der Sprecher des Agrarressorts, Jens Urban, sicher. Den kleinen und mittleren Betrieben würden damit die Perspektiven verbaut, denn diese müssen investieren, um ihre Betriebe für die Zukunft aufzustellen.
Quelle: AgE