Hessen: Stopp von Drittlandexporten verlängert

Hessen setzt das Verbot von Lebendtiertransporten in 17 Drittstaaten fort. Landwirtschaftsministerin Priska Hinz erklärte vergangenen Mittwoch (17.4.): „Wir haben seit unserem Erlass vom 12. März 2019 zahlreiche Gespräche geführt, um bundeseinheitliche und tierschutzgerechte Vorgaben für den Transport von Nutztieren in Drittstaaten zu erreichen. Aus unserer Sicht liegen nach wie vor keine grundsätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen für solche Exporte vor.“ Zwar hätten Bund und Länder auf der Agrarministerkonferenz erste Schritte erreicht, doch die vereinbarte Plattform zum Austausch von tierschutzrelevanten Daten existiere noch nicht und Informationen zu den Versorgungsstellen lägen nicht vor. „Solange uns keine Unterlagen vorliegen mit denen geprüft werden kann, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen bei Tiertransporten eingehalten werden, sind wir gezwungen, selbst zu handeln“, so Hinz.
Mit dem hessischen Anschlusserlass zum Verbot in 17 Drittstaaten sei ein sicherer Kriterienkatalog zur Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit von langen Tiertransporten festgelegt worden. Er werde angepasst, sobald weitere belastbare Informationen zu den Routen vorlägen. Sofern schon jetzt die gesetzlichen Bedingungen an den Tierschutz belegbar eingehalten würden, seien Transporte im Einzelfall möglich, erläuterte die Ministerin.
Quelle: AgE