Hessen für bundesweites Verbot der ganzjährgen Anbindehaltung

In Hessen will die schwarz-grüne Landesregierung ein bundesweites gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat das Bundesland in den Bundesrat eingebracht. Danach soll für ein Verbot eine Übergangsfrist von zwölf Jahren gelten. „Die ganzjährige Anbindehaltung entspricht nicht den heutigen Standards, die an das Tierwohl in der Landwirtschaft gelegt werden“, erklärte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Für eine tiergerechte Haltung von Rindern sei es erforderlich, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten. Der Anbindestall sei neben dem Laufstall immer noch ein weitverbreitetes Haltungssystem, insbesondere in der Milchviehhaltung, heißt es in der Begründung der hessischen Initiative. Die Umstellung von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung bedeute für die Betriebe in der Regel einen erheblichen Entwicklungsschritt. Die Gewährung einer Übergangsfrist beim Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung werde insbesondere kleinen, familiengeführten Betrieben die Zeit für diesen Entwicklungsschritt einräumen, „um weiterhin von und mit der Tierhaltung leben zu können“. AgE