Gülleausbringung bei Tauwetter erlaubt

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat missverständlichen Aussagen in den Medien widersprochen, nach denen die Ausbringung von Gülle verboten sei. Das habe in den letzten Tagen vermehrt zu Anzeigen und Meldungen von Landwirten bei der Polizei durch besorgte Anwohner geführt.
Verbandspräsident Detlef Kurreck stellte nun fest, dass die Gülleausbringung laut Düngeverordnung seit dem 1. Februar ausdrücklich erlaubt sei, solange der Boden den Dünger aufnehmen könne. Die aktuellen Witterungsbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern seien ideal dafür. Sei der Boden am Morgen noch gefroren, biete er die notwendige Tragfähigkeit zum Befahren, ohne diesen durch Bodenverdichtungen zu schädigen. Taue die oberste Schicht zur Mittagszeit auf, könne der Boden die wichtigen Nährstoffe der Gülle aufnehmen und binden.
Als wichtigste Planungshilfe nannte Kurreck die Daten des Deutschen Winterdiensts (DWD). Wenn laut amtlicher Vorhersage die Tagestemperaturen über 0°C liegen, tauen dadurch bereits die Oberfläche des Bodens auf. Damit seien alle Voraussetzungen für die Düngeausbringung gegeben.
Quelle: AgE