Gülle in Biogasanlagen soll dem Abfallrecht unterstellt werden

Der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen trifft künftig möglicherweise auf ernste rechtliche Hürden. Die von der Bundesregierung im Rahmen der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes geplante Regelung, nach der Wirtschaftsdünger bei einer Verwendung in Biogasanlagen nicht dem Abfallrecht unterstehen soll, stößt bei der Europäischen Kommission auf erhebliche Bedenken. Die Brüsseler Administration teilte der Bundesregierung jetzt mit, diese Regelung stehe im Widerspruch zur EU-Abfallrichtlinie und könne nicht akzeptiert werden.
Sollte sich die Generaldirektion Umwelt der Kommission mit ihrer Auffassung durchsetzen, hätte dies gravierende Konsequenzen für die Biogaserzeugung auf Güllebasis. Beispielsweise würde eine Einstufung der Gülle als Abfall bedeuten, dass Biogasanlagen generell einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner mahnte, Gülle müsse auch dann als Wirtschaftsdünger eingestuft werden, wenn dieser in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage vergoren werde. Er nannte es absurd, dass bei einem tierhaltenden Betrieb ohne Biogasanlage die Gülle als Dünger anfalle, die Gülle sich jedoch in Abfall verwandele, wenn der Betrieb eine Biogasanlage betreibe. Wenn der gleiche Betrieb später die Gärreste auf den Flächen ausbringe, handele es sich aber wiederum um Dünger. Sonnleitner warnte ebenso wie der Fachverband Biogas (FvB) mit Nachdruck vor einer massiven Beeinträchtigung des Einsatzes von Wirtschaftsdüngern zur Biogaserzeugung und des politisch gewollten Ausbaus erneuerbarer Energien.