Grünes Licht für Hof- und Weideschlachtung in der Schweiz

Nach langjährigen Diskussionen hat die Schweizer Regierung vergangene Woche grünes Licht für die Hof- und Weideschlachtung gegeben. Die entsprechende Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) wurde überarbeitet und soll am 1. Juli in Kraft treten. Sofern die Vorschriften erfüllt werden und eine Bewilligung vorliegt, können folglich alle Tierhalter Hof- und Weideschlachtungen, das heißt eine Betäubung und Entblutung des Tieres auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, durchführen. 
Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) und die Markenorganisationen Bio Suisse, Demeter und KAGfreiland begrüßen diese Entscheidung. Die Hofschlachtung ermögliche eine respektvolle und schonende Tötung der Nutztiere, das hätten Pilotversuche im In- und Ausland gezeigt. Das Tier wird in seinem gewohnten Umfeld betäubt, anschließend entblutet und innerhalb von 45 Minuten zu einem bewilligten Schlachtlokal gefahren und dort ausgeweidet. Damit blieben die Lebendtiertransporte sowie die Wartezeiten an Schlachthöfen erspart. Das wirke sich auch positiv auf die Fleischqualität aus. 
Über eine verstärkte Kommunikation und Projekte soll die Hofschlachtung seitens der Biobranche gefördert werden. Ein zukünftiges Merkblatt des FiBL soll einen Überblick zu den verschiedenen Methoden und praktische Tipps liefern. 
Quelle: AgE