Schleswig-Holstein

Grünland darf nicht mehr umgebrochen werden

In Schleswig-Holstein  dürfen Landwirte Wiesen und Weiden, die mindestens fünf Jahre Dauergrünland waren, nicht mehr zu Ackerflächen umbrechen, ohne für Ersatzflächen zu sorgen. Für besonders sensible Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moorböden, und erosionsgefährdete Flächen gilt ein grundsätzliches Umwandlungsverbot. Das schreibt das neue Dauergrünland-Gesetz in Schleswig-Holstein fest. Das Regelwerk ist nach Angaben der Landesregierung bis 2018 befristet. Das Verbot betrifft in Schleswig-Holstein Flächen, Dauergrünland stellt in Schleswig-Holstein mit etwa 340.000 ha knapp ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Quelle: agrarzeitung online