Gericht entscheidet in puncto Drittlandsexporte

Seit Monaten ist auch in Bayern die Durchführung von Zuchtviehexporten in Drittländer Thema. Nachdem einige Landräte ihre Veterinäre angewiesen hatten, keine Bescheinigungen für den Export mehr auszustellen, wenn am Zielort das Tierwohl nicht garantiert ist, legte dann Umweltminister Thorsten Glauber (FW) eine Negativliste mit 17 Staaten vor, in die ohne Extra-Garantie des Tierschutzes keine Transporte mehr stattfinden sollten.
Das ist so einfach nicht möglich, entschied nun das Verwaltungsgericht München in einem Eilentscheid der auf eine Anklage des Rinderzuchtverbandes Mühldorf getroffen wurde. Die Amtsveterinäre haben laut dem Urteil für die Vorzeugnisse ausschließlich die Gesundheit der Tiere zu bewerten, nicht die Tierschutzbedingungen während des Transportes oder am Zielort. Damit folgt das Gericht gleichlautenden Entscheiden in anderen Bundesländern. Der Rinderzuchtverband Mühldorf hat sich somit Vorzeugnisse für 38 Tiere erstritten".
Der Verband der beamteten Tierärzte in Bayern sieht dennoch einen Weg, wie die Veterinäre Exporte in Drittstaaten aufhalten können. Denn sie müssen in den Vorzeugnissen ausschließlich Angaben gemäß EU-Recht machen. Viele Drittstaaten fordern für das Geschäft aber weitergehende Infos – zu die man die hiesigen Veterinäre aber nicht verpflichten kann. „Damit werden die Exporte deutlich erschwert“.
Umweltminister Thorsten Glauber hofft angesichts der Brisanz auf ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern gegen die Tiertransporte in Drittstaaten.
Quelle: topagrar