Genossenschaften: Keine gesetzlichen Milchlieferverträge

Der Genossenschaftsverband hat sich erneut gegen gesetzlich verpflichtende Verträge für Rohmilchlieferungen ausgesprochen. Außerdem wird vor äußeren Eingriffen in die bewährten genossenschaftlichen Strukturen gewarnt. Gemeinsam mit dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) sei man sich einig, dass eine Änderung der Ausnahmeregelung im Artikel 148 der EU-Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte (GMO), die Genossenschaften und ihren Mitgliedern eine eigene Vertragsgestaltung im Einklang mit der Satzung ermöglicht, abzulehnen sei.
Extern erzwungene schuldrechtliche Verträge hätten im Gegensatz zu dem gesellschaftlichen Vertragsverhältnis über die Satzung eher Nachteile für die genossenschaftlichen Mitglieder. (AgE)