Gasdichte Güllelagerung technisch bisher nicht praxisreif

Zukünftig soll laut Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung mindestens 70 % der Gülle gasdicht gelagert werden, um Methanemissionen zu verringern. Eine gasdichte Güllelagerung ist allerdings noch nicht praxisreif.
Das teilte das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) am Montag vergangene Woche (KW 3, 2021) mit. Eine Expertengruppe kam zu dem Ergebnis, dass für eine Reihe technischer Herausforderungen noch Entwicklungsbedarf besteht.
  • So können die in der Biogaserzeugung gebräuchlichen gasdichten Doppelmembrandächer von Gärrestbehältern nicht ohne Weiteres auf Behälter für unvergorene Gülle übertragen werden. Denn anders als ein Fermenter werde der Güllebehälter immer wieder geleert und anschließend sukzessive befüllt. 
  • Als Alternative bieten sich den Experten zufolge gasdichte Schwimmfolien mit Gasfassung als Abdeckungen für Güllelager an. Diese werden derzeit auf ersten Biogasanlagen für die Abdeckung von Gärrestlagerbehältern eingesetzt. Bei diesem Verfahren komme es nicht zu einer Verdünnung des entstehenden Gases und es könne von Beginn an mit Biogasqualität gerechnet werden.
Bevor die gasdichte Güllelagerung neben der Biogaserzeugung als Klimaschutzmaßnahme eingeführt werden kann, sind laut KTBL zudem klare und langfristig gültige rechtliche Bedingungen für die betroffenen Betriebe unerlässlich!
Quelle: AgE
Das könnte Sie auch interessieren: „Gülle separieren – wann und wie?“  Denn durch die Separation von Gülle lässt sich ein Stickstoff- oder Phosphat-Überhang senken und die Nährstoffbilanz verbessern. Besonders bei hohen Grünlandanteilen und zu viel Phosphor kann eine Investition in Gülleseparation angebracht sein.