Ganzjährige Anbindehaltung soll verboten werden

Für ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern plädierte die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen. Nach einem entsprechenden Entschließungs-Antrag soll für das geforderte bundesweite Verbot eine Übergangsfrist von zwölf Jahren gelten. „Die ganzjährige Anbindehaltung entspricht nicht den heutigen Standards, die an das Tierwohl in der Landwirtschaft gelegt werden“, so die Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. Denn diese Haltungsform schränkt das Abliegen und Aufstehen der Rinder ein, bietet nicht genügend Bewegungsfreiraum, schränkt die Bedürfnisse der eigenen Körperpflege ein und der direkte Kontakt zu Artgenossen wird nicht gewährleistet, so die Grünen-Politikerin.
Trotzdem sei die Anbindehaltung insbesondere in der Milchviehhaltung immer noch weit verbreitet. Eine Umstellung auf ein anderes System, beispielsweise einen Laufstall, bedeutet gerade für den kleinen Familienbetrieb einen erheblichen Entwicklungsschritt. Mit der Gewährung einer Übergangsfrist soll betroffenen Betrieben Zeit für diesen Schritt eingeräumt werden, damit diese weiterhin von und mit der Tierhaltung leben können. (AgE)