Futter von ökologischen Vorrangflächen

Aufgrund der trockenheitsbedingt knappen Futtervorräte möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen auch in diesem Jahr noch ermöglichen. Es sind Änderungen in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung geplant, diese sollen kurzfristig vorgenommen werden. Dadurch sollen die Bundesländer selbstständig entscheiden können, welche Gebiete mit witterungsbedingten Futtermangel ausgewiesen werden. Dort können dann Flächen mit Zwischenfrüchten und Gründecken für Futterzwecke genutzt werden, obwohl diese in den Anträgen für Direktzahlungen als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen sind. Bereits in den beiden Jahren 2018 und 2019 waren die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen erlaubt worden.
Quelle: AgE