Förderung zur DüngeVO verzögert sich

Es dauert noch mindestens bis zum Jahresbeginn 2021 bis Landwirte die, für die Anpassung der Landwirtschaft an das neue EU-Düngerecht im Investitions- und Zukunftsprogramm vereinbarte, zusätzliche Fördersumme von 1 Mrd. € (die “Bauernmilliarde“) in Anspruch nehmen können.
Konkrete Förderbestimmungen und -bedingungen frühestens Ende November 2020 zu erwarten seien, da die fachlichen und politischen Abstimmungsprozesse noch andauerten. Das Antragsverfahren könne dann im Januar 2021 beginnen. Dies teilte das Landvolk Niedersachsen am 15.10.2020 mit.

Details zu den Förderbestimmungen nach aktuellem Stand

  • Über die Jahre 2021 bis 2024 verteilt würden nach derzeitigem Stand 816 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen, 140 Mio. Euro für Agrarumweltmaßnahmen, 24 Mio. Euro für die Innovationsförderung und 20 Mio. Euro für die Digitalisierung.
  • Geplant sei, dass Investitionen über eine Kombination von Darlehen und Zuschüssen über die Landwirtschaftliche Rentenbank gefördert werden.
  • Antragsberechtigt sollten Betriebe der landwirtschaftlichen Primärerzeugung und landwirtschaftliche Dienstleister wie Lohnunternehmen und Maschinenringe sein.
  • Der Fördersatz solle bei 40 % für Landwirte und bei 20 % für die Dienstleister liegen, wobei in den förderfähigen Investitionskosten Planungskosten grundsätzlich inbegriffen seien.
  • Fördereinschränkungen wie der Großviehbesatz pro Hektar oder eine Einkommensprosperität seien gegenwärtig nicht vorgesehen.
  • Der Darlehensanteil bei landwirtschaftlichen Unternehmen betrage mindestens 60 % und höchstens 100 % der Investitionen. 
  • Sofern erforderlich, sei eine Baugenehmigung bei Antragstellung vorzulegen.
  • Bei Investitionen von weniger als 100.000 € werde voraussichtlich das Einholen von drei Angeboten erforderlich sein, darüber sogar ein Ausschreibungsverfahren.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen für eine Förderung soll laut Verband 10.000 € betragen.
  • Förderfähig seien nur Vorhaben, die über die gesetzlichen Standards hinausgingen. Bezuschusst würden die Anschaffung definierter Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft für eine exakte Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmitteln sowie Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung.
  • Darüber hinaus werden bauliche Anlagen zur Lagerkapazitätserweiterung von Wirtschaftsdüngerlagern sowie für eine effiziente Entwässerung von Fahrsiloanlagen oder mobile Kleinanlagen zur Gülleseparierung gefördert. 
Quelle: AgE