Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Fördermittel sind aufgebraucht

In NRW wurde vom Landwirtschaftsministerium ein Antragsstopp für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm zum 07.10.2011 verfügt, da das für 2011 zugewiesene Fördermittelkontingent ausgeschöpft ist.
Hiernach haben nur AFP-Grundanträge eine Aussicht auf Bewilligung, wenn Sie bis zum 07.10.2011 bei der zuständigen Kreisstelle eingegangen sind. Anträge, die nach diesem Termin eingereicht werden, führen zur Ablehnung. Der Antragstopp bedeutet nicht gleichzeitig einen Bearbeitungsstopp. Die vor dem o. a. Stichtag eingegangenen Anträge werden abschließend bearbeitet. Über die Bewilligung entscheidet die Punktezahl eines jeden Antrags. Anträge mit keinen oder nur sehr geringen Punktzahlen werden bis zum Jahresende zurückgestellt.