Finanzierungskompromiss zur Tierkörperbeseitigung

Das Land Brandenburg und die Kreise werden sich auch weiterhin an der Finanzierung der Tierkörperbeseitigung beteiligen. Die Koalitionsfraktionen SPD und Linke einigten sich vergangene Woche im Agrarausschuss des Landtags darauf, dass künftig die Tierkörperbeseitigung finanziell zu jeweils 20 % durch das Land und die Kreise sowie zu 60 % durch die Landwirte zu tragen ist. Bislang wurden die betreffenden Kosten in Höhe von rund 6 Mio. Euro im Jahr zu jeweils einem Drittel durch diese geschultert. Nicht betroffen ist die Tierkörperbeseitigung bei Seuchenausbrüchen; diese wird weiterhin zu jeweils 50 % vom Land und der Tierseuchenkasse bezahlt. Akute Sparzwänge des Landes einerseits und die Wichtigkeit des vorbeugenden Seuchenschutzes andererseits haben zu diesem Kompromiss geführt.