Export tragender Rinder nach Marokko untersagt

Die Abfertigung eines Transports von 270 tragenden Zuchtrindern aus Deutschland nach Marokko wurde am Freitag (07.05.2021) per Erlass vom niedersächsischen Landwirtschaftsministerium untersagt. Das Ministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass bei einem Export tierschutzwidrige Vorgänge zu erwarten seien. Früher oder später bei der Schlachtung der Tiere, da in Marokko das Schächten ohne Betäubung oft gängige Praxis sei. Das Ministerium verwies im Zusammenhang darauf, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert sei. 
Die von dem aktuellen Erlass betroffenen Transport-Unternehmen können allerdings Klage einreichen – dann muss ein Gericht über das Transportverbot entscheiden.
Aktualisierung 11.05.2021: Eins der betroffenen Unternehmen hat Klage eingereicht und das Verwaltungsgericht Oldenburg hat der Klage am 10.05. stattgegeben. Es verpflichtet mit einem aktuellen Urteil den Landkreis Aurich zum Abfertigen des Transportes der 270 Zuchtrinder. Ein Urteilsbegründung stehe noch aus.
Das Ministerium wird nach eigenen Angaben nun eine rechtliche Bewertung des Beschlusses vornehmen, sobald die Begründung des Gerichts vorliegt.
Quelle: AgE
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Quelle: Age