EU-Stärkung für die Milcherzeugung in Bergregionen

Die Milcherzeuger in Bergregionen dürfen vor dem Hintergrund des Auslaufens der Garantiemengenregelung 2015 nicht von der Politik allein gelassen werden. Das hat das Europaparlament vergangene Woche mit einer Entschließung bekräftigt und die  EU-Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, unter der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik alle Möglichkeiten zu nutzen, um Produzenten außerhalb der Gunstlagen besonders zu unterstützen. Insbesondere sollen Mittel aus der ländlichen Entwicklung dafür bereitgestellt werden, um höhere Investitionskosten in Berggebieten auszugleichen. Das Plenum warnt davor, dass die aufgrund der zu überwindenden Höhenunterschiede vergleichsweise teure Logistik des Milchtransports, Erzeuger in der quotenlosen Zeit zur Geschäftsaufgabe zwingen könnte. Als mögliche Folgen wurden Landflucht und Abwanderung genannt.
Die Parlamentarier befürworten daher Vermarktungsbeihilfen, eine Stärkung von Erzeugerorganisationen und eine Berücksichtigung von Bergmilch in Schulmilchprogrammen. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, die wirtschaftliche Entwicklung nach dem Quotenende genau zu beobachten und 2017 einen Bericht vorzulegen - gegebenenfalls mit Hilfsvorschlägen, sollte die Milchproduktion in Berggebieten bis dahin deutlich gefallen sein.
 
Herbert  Dorfmann, Südtiroler Christdemokrat und Urheber der Entschließung, erklärte, dass eine Liberalisierung des Milchmarktes, die anderswo Chancen für Wachstum bringe, den Milcherzeugern in den Bergregionen neue Konkurrenz bescheren könnte. „Wir müssen deshalb nachdenken, welche Maßnahmen möglich sind, um die Milchbauern am Berg zu halten. Die Reform der Agrarpolitik gibt keine Antworten darauf, wie es nach dem Auslaufen weitergehen wird“, so Dorfmann. Rückendeckung erhielt er vom agrarpolitischen Sprecher der EVP-Fraktion, Albert  Deß. Das Parlament habe mit seiner Zustimmung ein wichtiges Zeichen für die Erhaltung der Milcherzeugung in den Bergregionen Europas gesetzt, betonte der CSU-Politiker. Die Mitgliedstaaten seien jetzt aufgefordert, bei der Umsetzung der Agrarreform sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Säule der Agrarpolitik begleitende Ausgleichmaßnahmen für die Milchproduktion in diesen Regionen zu schaffen. AgE