EU plant Richtlinien gegen unlautere Praktiken im LEH

Die Europäische Kommission hat ihr Maßnahmenpaket gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette präsentiert. Der Vorschlag für eine Richtlinie sieht unter anderem eine Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen und ein Verbot nachträglicher, sachgrundloser Rabatte vor. Im Vergleich zum ersten Entwurf liegt die maximale Jahresbilanzsumme für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die unter die neuen Regelungen fallen sollen, bei 50 Mio Euro (zuvor 43 Mio Euro). Ziel ist, die ungleichen Verhandlungspositionen in der Lebensmittelkette anzugleichen (Position der Erzeuger und der KMU stärken, gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen).
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, begrüßt die Regeln. Sie müssten aber für die gesamte Lebensmittelbranche gelten und auf alle von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen erweitert werden (Beschränkung auf KMU „nicht nachvollziehbar“). Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte vor den Regulierungsplänen. Diese seien „überflüssig und schädlich“ und könnten am Ende die Preise im LEH nach oben treiben. Unfaire Handelspraktiken seien bereits heute verboten.
Deutliche Kritik an dem Kommissionsvorschlag äußerte auch der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker. Nach seinen Worten finden 80% des Umsatzes in der Wertschöpfungskette zwischen den Verarbeitern und dem LEH statt und würden damit nicht von den geplanten Regelungen berührt.
Quelle: AgE