EU-Kommission: Verschärfung des deutschen Düngerechts gefordert

Wie aus einem Sachstandsbericht des  Bundeslandwirtschaftsministeriums hervorgeht, droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. Laut dem Bericht hält die EU-Kommission die derzeit geplanten Änderungen der Düngeverordnung nicht für ausreichend. Deutschland müsse innerhalb der nächsten Wochen erklären, ob es die von Brüssel geforderten zusätzlichen Maßnahmen umsetzen wolle. Andernfalls werde die Kommission das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen.

Den Angaben zufolge verlangen die Brüsseler u. a. restriktivere Regelungen bei der Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln, bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden dürfen, sowie beim Fassungsvermögen und der Bauweise von Güllebehätern. Nicht weitgehend genug seien auch die Vorschriften für das Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen, ferner auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der Nähe von Wasserläufen.

Zudem pocht die Kommission auf die Einhaltung der Höchstmenge von 170 kg N/ha in Form von Dung und die Einbeziehung aller organischen Düngemittel sowie von Gärrückständen aus Biogasanlagen. Zur Disposition steht auch die Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger. Sie ermöglicht Betrieben mit hohem Nährstoffbedarf auf Grünland die Ausbringung von bis zu 230 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern. AgE