EU: Jetzt Hitze-Stress bei Tiertransporten verhindern

Beim Agrarministertreffen in Brüssel am 15. Juli 2019 wurden die Agrarminister der Mitgliedstaaten dazu ermahnt, dafür Sorge zu tragen, dass die EU-Tiertransportstandstandards in ihren Ländern eingehalten werden. Dies gelte besonders für den Transport von Tieren bei hohen Temperaturen. In der entsprechenden EU-Verordnung sei geregelt, dass der Transport von Tieren bei Umgebungstemperaturen über 30 °C nicht genehmigt werden dürfe. Laut der VO muss in Transportern gewährleistet werden, dass die Temperatur bei/zwischen den Tieren je nach Außentemperatur zwischen 5°C und 30°C mit einer Toleranz von ± 5 °C, gehalten wird. Und das auch im Stand des Transporters.
Rechtlich ist dieses in der VO zwar nur für lange Beförderungen" (8 Stunden aufwärts; siehe unten) festgehalten, angesichts des Tierschutzes sollten diese Vorgaben jedoch auch bei kürzeren Transporten berücksichtigt werden. Transporte sollten und werden daher in der guten fachlichen Praxis auch u.a. in die kühlen Nacht-/Morgenstunden verlegt oder nur mit klimatisierten Transporten geleistet.
Verschärfung der VO über den Schutz von Tieren beim Transport gefordert
Einige der Agrarminister forderten, bei dem hier erwähnten jüngsten Treffen, die EU-Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport weiter zu verschärfen.
Der original Wortlaut aus der VERORDNUNG (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen, zur Belüftung von Straßentransportmitteln und Temperaturüberwachung für lange Beförderungen (Kapitel VI, 3.):
3.1. Belüftungssysteme in Straßentransportmitteln müssen so konzipiert und konstruiert sein und so gewartet werden, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung und unabhängig davon, ob das Transportmittel steht oder fährt, je nach Außentemperatur für alle Tiere innerhalb des Transportmittels Temperaturen in einem Bereich zwischen 5 °C und 30 °C, mit einer Toleranz von ± 5 °C, gehalten werden können."
Definition „lange Beförderung“: eine Beförderung, die ab dem Zeitpunkt der Bewegung des ersten Tieres der Sendung 8 Stunden überschreitet".
Die gesamte Verordnung mit allen Informationen zur Versorgung von Tieren beim Transport finden Sie als pdf zum Download über das BMEL Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter folgendem Link: "EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen"
Quelle: Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, BMEL