EU definiert „Reserveantibiotika“

Das EU-Parlament in Straßburg hat darüber abgestimmt, welche Kriterien antimikrobielle Wirkstoffklassen künftig erfüllen müssen, um ausschließlich für die Behandlung von Menschen reserviert und somit für den Einsatz bei Tieren verboten zu werden.
Ein Entschließungsantrag, der die Kriterien für Reserveantibiotika deutlich verschärft hätte, wurde mehrheitlich abgelehnt. In den letzten vier Wochen war es zu einem harten Schlagabtausch zwischen der Tierärzteschaft und dem deutschen Grünen-Abgeordneten Martin Häusling gekommen. Einige EU-Parlamentarier forderten noch strengere Vorgaben für Reserveantibiotika, während die Tierärzteschaft den Vorschlag der EU-Kommission zur Definition von Reserveantibiotika unterstützt.


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