EU Ausschuss stimmt für GMO Verordnungsvorschlag

Für engere Marktsicherheitsnetze verbunden mit öffentlichen Interventionen hat sich die Mehrheit der Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses im EU-Parlament ausgesprochen. Neben Rohmilch soll dies auch für weitere Sektoren gelten. Bei der Sitzung am Montag vergangener Woche (1.4.2019) in Brüssel stimmten 29 Parlamentarier für entsprechende Änderungen am Verordnungsvorschlag zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) nach 2020. Dagegen stimmten sieben und ein Mitglied enthielt sich der Stimme.
Wesentlich befürwortete Punkte im GMO-Verordnungsvorschlag:
  • Marktbeobachtung: Die Marktbeobachtungsstellen sollen ausgebaut und Daten zu Produktion, Angebot, Preisen, Gewinnen, Importen und Exporten sollen in einem größeren Umfang als bisher gesammelt werden. Ziel müsse es sein, Marktstörungen frühzeitiger als bisher identifizieren zu können.
  • Mengensteuerung: Es soll ein umfassenderes Angebotsmanagement geben. Etwa Mengenreduzierungsprogramme in Krisenzeiten für alle Sektoren. Die Regelung, dass Milcherzeuger Beihilfen erhalten können, wenn sie freiwillig in Zeiten großer Marktungleichgewichte weniger produzieren, soll auf sämtliche Agrarbranchen ausgedehnt werden. Bei ausbleibendem Erfolg solle es die Möglichkeit geben, alle Erzeuger die ihre Produktion erhöhen, mit einer Abgabe zu belegen.

Der vom Ausschuss gebilligte Text für den GMO-Verordnungsvorschlag muss im nächsten Schritt vom EU-Parlament angenommen werden, bevor weiterführende Gespräche mit Kommission und Rat beginnen können. Aus Zeitgründen wird dies allerdings erst nach den Europawahlen Ende Mai 2019 der Fall sein.
Keine Rolle rückwärts zu staatlichen Regulierungen!
Kritisch bewertete der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, das Ausschussvotum zum Verordnungsentwurf. „Es darf abgesehen vom Sicherheitsnetz für Krisensituationen keine Rolle rückwärts zu staatlichen Regulierungen der Agrarmärkte geben“, mahnte Rukwied, der auch Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (COPA) ist.
Quelle: AgE