Endspurt der BHV1-Bekämpfung in Baden-Württemberg

Bis Mitte 2015 sollen die Rinderbestände Baden-Württembergs komplett frei von Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) sein, bis Ende Juni 2015 sollen die letzten infizierten Rinder die betroffenen Bestände dazu verlassen haben. Nun wird der Endspurt des Sanierungsverfahrens eingeleitet, so die gestrige (04.02.) Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart. „Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen der Branche, die baden-württembergischen Rinderhaltungen vom Rinderherpesvirus BHV1 frei zu bekommen. Das Erreichen dieses Ziels ist wichtig, weil ansonsten ab Mitte 2015 der Verkauf von Kälbern oder Zuchttieren in andere Länder nur noch mit erheblichen finanziellen Belastungen möglich sein wird”, erläuterte der Amtschef Wolfgang  R e i m e r.
 
Vor dem Ablauf der Frist im Juni 2015 müssen alle verbliebenen Mastbetriebe ohne BHV1-Status der Pflicht einer Basisuntersuchung ihrer Tiere nachkommen. In nicht freien Beständen sind ab sofort alle Masttiere bis zu einem Alter von neun Monaten einer BHV1-Impfung zu unterziehen. Ab Juli 2015 soll dann laut Planung, nach erfolgreicher Sanierung ein landesweites Impfverbot in Kraft treten. Mitte 2016 könnte dann die EU Baden-Württemberg als BHV1-freie Region anerkennen.

Bei BHV1 handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung der Rinder, die seit 2001 anzeigenpflichtig ist. Symptome der für Menschen ungefährlichen Erkrankung sind unter anderem Fieber, Fehlgeburten, Atemwegserkrankungen und geringere Milchleistung. Die bundes- und europaweite Bekämpfung dieser Erkrankung sieht vor, dass der uneingeschränkte Handel mit Zucht- und Nutzvieh innerhalb Deutschlands und der EU nur zwischen anerkannten BHV-1 freien Regionen erlaubt ist; ansonsten müssen kostenintensive Quarantänemaßnahmen eingehalten und Blutproben gezogen werden.  (AgE)